Wichtig! Erkundigen Sie sich gründlich, welche Bedingungen zu erfüllen sind, bevor Sie Ihr Haustier mit ins Ausland nehmen!
Die Bedingungen für die Wiedereinreise in die Schweiz finden Sie mit der Online-Hilfe „Mit Hund, Katze und Frettchen über die Grenze“ auf www.blv.admin.ch
Die Einreise-Bedingungen für Ihr Ferienland finden Sie normalerweise auf der Internetseite des jeweiligen Konsulates.
Für den nahen EU-Bereich sind mindestens eine gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt), ein Heimtierausweis und ein Microchip nötig.
Wenn Sie in den Süden reisen, fragen Sie in unserer Praxis nach der nötigen Prophylaxe gegen Mittelmeerkrankheiten, wie z.B. Leishmaniose, Herzwurm und Babesiose.
Wir wünschen Ihnen und Ihrem Vierbeiner schöne und unbeschwerte Ferien!
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