Wissenswertes beim Hundekauf im Ausland und Import in die Schweiz:
Immer wieder sehen wir im Praxisalltag bei uns Patienten, die aus dem Ausland kommen. Die meisten von ihnen sind gesund und korrekt überführt worden, doch immer wieder sind auch welche dazwischen, wo etwas fehlt.
Einreise aus EU Staaten: Grundsätzlich braucht jeder Hund aus dem Ausland einen gültigen internationalen Heimtierausweis und einen Mikrochip zur Kennzeichnung. Hunde, die älter als 12 Wochen sind, brauchen eine Tollwutimpfung. Diese Tollwutimpfung sollte mindestens 21 Tage vor Import in die Schweiz gemacht worden sein. Wenn die Tiere jünger als 12 Wochen oder bis zu 16 Wochen alt sind und frühestens im Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft wurden, aber die Wartefrist von 21 Tagen noch nicht abgelaufen ist, muss der Besitzer mittels Erklärung bestätigen, dass die Tiere seit Geburt nie mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen sind, deren Art für Tollwut empfänglich ist. Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung implantiert worden sein. Hunde, die jünger als 8 Wochen sind, dürfen nur in Begleitung vom Muttertier einreisen. Alle Hunde aus dem Ausland müssen bei der Einfuhr verzollt werden.
Die Einreise aus Drittländern ist um einiges komplizierter: siehe hierzu z.B.
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/reisen-mit-heimtieren/online-hilfe-hunde-katzen-frettchen.html
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Ruten ist verboten.
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